Informationen zur Katzenvermittlung

Vor der Vermittlung

Jedes Tier wird nach der Aufnahme tierärztlich untersucht, ggf. kastriert, tätowiert/gechipt, von Parasiten (Würmern, Milben, Flöhen etc.) befreit, ein Bluttest auf FIV/Leukose (im Einzelfall und bei Vorliegen von Verdachtsmomenten auch ein FIP-Screening) wird durchgeführt und im Tierpass festgehalten, bei Krankheit erfolgt Weiterbehandlung. Eine Impfung erfolgt nach Absprache und eingehender Beratung.

 

Noch ein Wort zur Ohrtätowierung/Chip: Wir lassen die Katzen, die hier in Deutschland kastriert werden, auf jeden Fall tätowieren und ggf. zusätzlich chipen. Die Tätowierung ist nach wie vor unersetzlich, wenn ein Tier abhanden kommt. Nicht jeder, dem eine Katze zuläuft, ist ein erfahrener Tierbesitzer, das Einsetzen eines Chips bei Hund oder Katze ist ihm womöglich völlig unbekannt. Und der Chip hat in solch einem Fall leider den Nachteil, dass er nicht zu erkennen ist, wohl aber eine Ohrtätowierung. Um den Chip auszulesen, müsste man auf jeden Fall erst mit der zugelaufenen Katze zum Tierarzt. Macht sich wirklich jeder diese Mühe? Zumal manche Katze nur mit List und Tücke in eine Transportbox zu stecken ist und man sich diese auch u. U, erst noch besorgen müsste. Eine – gut lesbare – Ohrtätowierung erkennt dagegen auch der Laie, macht sich seine Gedanken, dass das Tier doch wohl einen Besitzer haben muss, beginnt nachzuforschen, wo er anrufen muss – und so bringt er den Prozess des Wiederauffindens des Katzenbesitzers in Gang. Leider kann die Ohrtätowierung nach mehreren Jahren etwas unleserlich werden, daher als Zusatz der Chip. Mit der Kombination aus Ohrtätowierung und Chip sind Sie auf der sicheren Seite. Für unsere spanischen Samtpfoten ist die Tätowierung leider nicht möglich, es sei denn, sie werden hier kastriert.
 

 

Nach unserer Erfahrung sind Katzen bis auf wenige Eigenbrödler meist sehr gesellig und werden daher bevorzugt in Gesellschaft vermittelt (Einzelheiten dazu finden Sie bei der Vorstellung der jeweiligen Katze). Falls sich bei uns zwischen zwei Pflegekatzen eine besondere Freundschaft entwickelt, so vermitteln wir sie nur noch gemeinsam als Pärchen. Während der Dauer des Aufenthalts bei uns können wir dann auch beobachten, ob eine Katze in Wohnungshaltung vermittelt werden kann (ggf. mit netzgesichertem Balkon) oder ob sie weiterhin Freilauf braucht, ob sie auch mit kleinen Kindern zurecht kommen könnte oder eher nicht, ob sie zu Hunden hinzu vermittelt kann oder lieber nicht …… Kurz, wir beobachten und versuchen zu deuten, was sich die einzelne Katze wünschen würde. Nach bestem Wissen und Gewissen, wie es so schön heißt.

 

Tipps zur Zusammenführung von Katzen geben wir im Einzelfall gern. Hier lässt sich unserer Meinung nach nicht viel verallgemeinern. Wir kennen unsere Katzen gut, und wenn Sie uns Ihre Katze und deren Verhalten bestmöglich beschreiben, können wir sicher ziemlich gut entscheiden, welche Katzen zueinander passen würden und wie man sie einander vorstellt. Das "Restrisiko“ ist so sehr gering. Sollte es trotz aller Bemühungen wider Erwarten gar nicht klappen, nehmen wir unsere Katze selbstverständlich zurück und geben sie wieder in die vorübergehende Obhut der ihr bekannten Katzengemeinschaft. Hierzu benötigen wir natürlich etwas Vorlaufzeit, um das alles zu organisieren.

 

Bei Abgabe von Jungtieren müssen sich die neuen Besitzer zur rechtzeitigen Kastration verpflichten. Babykatzen geben wir erst nach vollständiger Entwöhnung vom Muttertier ab, in der Regel nicht unter 12 Wochen und nur als Pärchen oder Zweitkatze, selten und nur aus besonderem Grund als Einzelkatze. 

 

Zum Kennenlernen laden wir die Interessenten zu uns ein. Dafür sollten beide Seiten ausreichend Zeit mitbringen. Auch bei spontanem gegenseitigem Gefallen können die Tiere keinesfalls mitgenommen werden, sondern werden auf jeden Fall von uns in das neue Zuhause gebracht (Termin nach Absprache). Freilauf wird vorher überprüft, ebenso die katzengerechte Absicherung eines Balkons/Dachterrasse. Bitte haben Sie dafür Verständnis, es passiert sooo viel.

 

 

Schutzgebühr und Vermittlungsvertrag

Um einen Teil der anfallenden Kosten zu decken und um Tierhandel vorzubeugen, wird bei erfolgreicher Vermittlung eine Schutzgebühr von 150 bis 230 Euro pro Tier erhoben – ob schon eine Kastration erfolgte - und unabhängig davon, ob eine teure Behandlung/Operation vorausging oder nicht, wieviel Kosten uns auch immer mit dem jeweiligen Tier entstanden sind, von der Verpflegung und Unterbringung ganz zu schweigen ….

 

Bis unsere Katzen vermittlungstechnisch "fertig" sind, gehören hierzu

 

- Behandlung von Erkrankungen bei Auffinden/Abgabe der Katze (Durchfall, Schnupfen, Haut etc.)

- notwendige Operationen bei Auffinden/Abgabe der Katze (Knochenbruch, Zahnsanierung,
  Gebärmuttervereiterung, Augen-OP etc.)

- bei älteren Katzen oder sonstiger Notwendigkeit geriatrischen Blutbild

- Entwurmung, Entflohung, Behandlung von Ohrmilben (wiederholt)

- Kastration

- Test auf FIV und FeLV

- Setzen des Microchips

- Erst- und Nachimpfung Schnupfen-Seuche (RCP) sowie Tollwut bei Freigängern

- eventuell Leukoseimpfung z.B. bei späterem Freigang

 

In Abhängigkeit vom jeweiligen Anfangs-Gesundheitszustand, der jeweiligen Tierarztpraxis und der Zahl der notwendigen Tierarztbesuche (bei der einen Katze geht der Schnupfen nach einer Spritze und ein paar Tabletten weg, bei der anderen sind mehr Maßnahmen notwendig) entstehen uns natürlich für jede Katze unterschiedliche Behandlungs- und/oder Operationskosten, manchmal mehrere Hundert Euro.

 

Doch allein ohne die ersten drei Posten in obiger Aufzählung enstehen uns

 

- bei einer Kätzin Kosten in Höhe von Euro 600 bis 700 Euro

- bei einem Kater Kosten in Hlöhe von Euro 500 bis 600 Euro

 

Die Schutzgebühr von maximal 230 Euro deckt also heutzutage nur ca. ein Drittel der notwendigen Tierarztkosten, von den Behandlungs-und Operationkosten ganz abgesehen.   

 

Sehen Sie die Schutzgebühr also bitte als IHREN Beitrag zum Tierschutz und nicht als lästige Verpflichtung. Bedenken Sie bitte auch, dass wir Ihnen und Ihrem Tier stets mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es einmal “brennt”. Solange die Katze lebt. Auch das kostet viel Zeit und manchmal auch Geld (Telefon, Spritkosten). Auch dieser “Service” ist in der Schutzgebühr enthalten.

Wem es möglich ist und wo es von Herzen kommt, sind wir daher für ein freiwilliges Aufrunden der Schutzgebühr sehr sehr dankbar. So helfen Sie uns, dass wir auch weiterhin in Not geratenen Katzen Zuflucht geben können.

 

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Bitte beachten Sie schon jetzt folgenden Passus aus unserem Schutzvertrag:

 

"Der unter 2. Genannte ist sich bewusst, dass er ggf. ein Tier adoptiert, das ursprünglich u.U. aus schlechten oder überfüllten Verhältnissen stammt (Refugio/Tötungsstation/Tierheim/Straße/ span. Notpflegeplatz). Es ist trotz aller Vorsorgemaßnahmen möglich, dass das Tier noch, noch immer oder schon wieder Parasiten trägt (Flöhe, Ohrmilben, Würmer, Giardien, Pilz etc.). Der unter 1. Genannte kann nicht gewährleisten, dass das Tier frei von Parasiten ist. Deren ggf. notwendige Weiterbehandlung obliegt dem unter 2. Genannten. Ferner sind Tiere (besonders Katzen unter einem Jahr) gesundheitlich empfindlich und können durch die Belastung des Transportes und den Stress der Umstellung an Infektionen jeglicher Art erkranken. Auch diesbezüglich übernimmt der unter 1. Genannte keine Haftung. Regressansprüche gegenüber dem Verein können in keinem Punkt gestellt werden. Eine Erstattung der Vermittlungsgebühr ist ausgeschlossen."

 

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder allgemeinen Beratungsbedarf zum Vorgehen bei einer Vermittlung, schreiben Sie uns bitte am besten eine E-Mail an katzenzuflucht@web.de - vielen Dank!

Spendenkonto:

Katzenzuflucht e.V.

IBAN DE70370700240209859800

BIC-Code DEUTDEDBKOE

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